Freier Zugang zu allen Fahrzeugdaten
6. September 2023Freier Zugang zu allen Fahrzeugdaten ist eine Voraussetzung für Wettbewerb. Damit die mehrfach angekündigte europäische Regelung für einen freien Zugang zu Fahrzeugdaten nicht zum Scheitern droht, appelliert der GVA mit einer breiten Verbändeallianz eine sektorspezifische Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten zu unterstützen.
Denn aktuell kontrollieren die Autohersteller sämtliche Daten vernetzter Autos. Nur die Hersteller wissen, welche Daten die Fahrzeuge zu welchen Zwecken senden. Eine Weiterleitung etwa von Unfall- oder Pannenmeldungen an Dritte ist oft selbst dann nicht möglich, wenn der Autofahrer das möchte. Versicherer, Werkstätten, Automobilclubs und andere Mobilitätsdienstleister fordern deswegen seit Jahren ein Ende dieses Datenmonopols.
Freier Zugang zu allen Fahrzeugdaten für den Automotive Aftermarket
Die unterzeichnenden Verbände und Organisationen appellieren deshalb an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder für eine sektorspezifische Regelung in Sachen freier Zugang zu allen Fahrzeugdaten einzusetzen. Die Verabschiedung des Data Act mache dieses Anliegen zur Dringlichkeit, heißt es da, weil dieser den Besonderheiten des Automobilsektors nicht ausreichend Rechnung trägt. Die Forderung: Akteure des freien Kfz-Aftermarket benötigen auswertbare Fahrzeugdaten, sowie den Zugang zur Kundenschnittstelle und dem Display im Fahrzeugcockpit.
Nur so könne die digitale Transformation im gesamten Automobilsektor bewältigt werden, sonst drohe eine erhebliche mehrjährige Verzögerung, dass der unabhängige Kfz-Aftermarket vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Das wiederum hätte erhebliche negative Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen in den Bundesländern, sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Zugang der Autohersteller zu Daten des vernetzten Fahrzeugs erforderlich
Zwar hat die Europäische Kommission mit Digital Services Act, Digital Markets Act und Data Act ein umfassendes Regulierungspaket zum Datenzugang vorgelegt. Bei vernetzten Fahrzeugen stellen sich jedoch zum Teil völlig andere Anforderungen als beispielsweise bei Fitnessuhren oder smarten Kaffeemaschinen ein. Vernetzte Fahrzeuge erfüllen das Grundbedürfnis an Mobilität und müssten daher wettbewerbsrechtlich besonders geregelt werden, heißt es dort. Ohne gleichberechtigten Zugang werden Unternehmen aus dem Automotive Aftermarket langfristig vom Markt verschwinden, die Preise zu Lasten des Verbrauchers steigen und dadurch Mobilität verteuern.
Foto: ProMotor T.Volz