
Einsatz von KI: deutsche Unternehmen tun sich schwer
10. April 2025Viele Unternehmen tun sich noch schwer mit dem Einsatz von KI. Rund zwei Drittel (64 Prozent) sehen sich als Nachzügler bei der Künstlichen Intelligenz, etwa jedes fünfte (22 Prozent) glaubt sogar, den Anschluss verpasst zu haben. Nur jedes zehnte Unternehmen (10 Prozent) sieht sich dagegen als KI-Vorreiter. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland. Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt.
„Auch wer sich noch gar nicht mit KI beschäftigt hat, sollte den Kopf nicht in den Sand stecken. Bei KI ist alles in Bewegung und es geht vor allem darum, den Einstieg zu finden“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst zum Einsatz von KI.
„Viele Unternehmen sehen sich allerdings mit rechtlichen Unsicherheiten konfrontiert, etwa was Fragen des Datenschutzes oder der Umsetzung des AI Acts angeht. Wir brauchen auch von der Politik einen Perspektivwechsel: Weniger Regulierung und mehr Innovation.“
Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst
Unternehmen haben es beim Einsatz von KI nicht leicht
Die Umsetzung des europäischen AI Acts stellt aktuell viele Unternehmen gerade mit Blick auf den Einsatz von generativer KI vor große Herausforderung. Bitkom hat deshalb jetzt eine völlig überarbeitete Fassung des Leitfadens „Generative KI im Unternehmen“ aus dem vergangenen Jahr veröffentlicht. Auf mehr als 100 Seiten werden wesentliche rechtliche Fragen beim Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in Unternehmen beantwortet.

AI Act umfassend berücksichtigt
Unternehmen bekommen praxisnahe Hilfestellungen, von wichtigen Überlegungen im Vorfeld des KI-Einsatzes über Datenschutz-Fragen bis hin zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen von KI. Insbesondere die umfangreiche Checkliste zur Beschaffung von KI-Systemen sowie die Kapitel zur IT-Sicherheit und zu Schutzrechten in Zusammenhang mit KI wurden grundlegend überarbeitet. Dabei geht es insbesondere um Urheber-, Geschäftsgeheimnis- und Markenschutzrecht. Abgerundet wird der Leitfaden durch ein neues Kapitel zu ethischen Fragen rund um Künstliche Intelligenz. Die vollständige überarbeitete Neuauflage des Leitfadens „Generative KI im Unternehmen – Rechtliche Fragen zum Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz im Unternehmen“ steht auf der Seite des Bitkom bereit.
Foto: Asstra