Open Data: sind Mobilitätsdaten Gemeingut?
10. August 2023Echte Vorteile und Sicherheit von Daten dürften bei Verkehrsteilnehmern dazu beitragen, ihre persönlichen Mobilitätsdaten mit Dritten zu teilen. Im Zusammenhang mit der Nutzung von Daten aus dem Mobilitätsbereich fällt häufig der Begriff „Open Data“, also „offene Daten“. Aber: was bedeutet das eigentlich?
In modernen Autos ist üblicherweise eine große Anzahl an Sensoren verbaut. Viele davon dienen der Steuerung des Motors und anderer Bauteile, viele überprüfen aber auch zum Beispiel durch GPS, Kameras, Beschleunigungssensoren oder Abstandsmesser die Position, das Umfeld, die Sitzbelegung, das Wetter oder auch den Zustand des Fahrers. Deshalb die Frage: Können Mobilitätsdaten tatsächlich als „gesellschaftliches Gemeingut“ also als „Open Data“ betrachtet werden? Hier kommen unter anderem so kontrovers diskutierte Themenbereiche wie Dateneigentum und Datenhoheit ins Spiel.
Grundsätzlich gelten für personenbezogene Daten, also auch den Mobilitätsdaten, sowie deren Nutzung und Verarbeitung seit dem 25. Mai 2018 europaweit die neuen Datenschutzregeln der EU (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). Laut DSGVO haben Unternehmen „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ Auskunft darüber zu geben, wie personenbezogene Daten ihrer Kunden verarbeitet werden.
Vertrauen als Preis der Mobilität der Zukunft
Diesen Vorgaben stimmt die Mehrheit der Verbraucher, die für die aktuelle Studie des Goslar Instituts befragt wurden, im Prinzip zu. Die Autofahrer wollen demnach wissen, welche Daten ihr „rollender Computer“, erhebt, wer Zugriff auf diese Daten hat und wozu sie genutzt werden. Denn die Fahrzeuglenker erwarten als Urheber dieser personenbezogenen Informationen Gegenleistungen für das Bereitstellen ihrer Daten.
Dass die Nutzung von Mobilitätsdaten Vorteile für die Allgemeinheit mit sich bringt, ist vielen Verbrauchern bereits bewusst, so die GI-Studie. Die Mobilitätsdaten seien viel zu wertvoll, um sie ungenutzt zu lassen. Sind Mobilitätsdaten daher als „Open Data“ im Sinne von „gesellschaftlichem Gemeingut“ anzusehen?
Datenströme aus dem Internet als Open Data der Allgemeinheit zur Verfügung stellen?
Für rund ein Drittel der GI-Studie Befragten ist klar, dass Datenströme aus dem Internet innerhalb bestimmter Regeln der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollten. Bei Straßen, Schienen oder Stromleitungen ist das bereits der Fall. Ebenfalls rund 30 Prozent meinen, dass es im Sinne des öffentlichen Interesses richtig sei, die Fahrzeugdaten für die Verkehrssicherheit und Verkehrssteuerung zu erfassen. Eine Mehrheit von rund 50 Prozent ist bei beiden Themen jedoch noch unentschlossen.
Dagegen ist nur ein Fünftel der Befragungsteilnehmer (21 Prozent) hierzu negativ eingestellt.
Wird zusätzlich auf die Anonymität der Daten hingewiesen, wächst der Anteil der Befürworter bei nochmals leicht. Die Ablehnenden werden geringer. So bejahen 34 Prozent nun eine generelle (also obligatorische) Datenteilung „für die Allgemeinheit“. Nur 15 Prozent lehnen so etwas pauschal ab. Die Mehrheit plädiert für eine optionale Lösung, bei der die Nutzer über die Freigabe entscheiden können.
Daten als wertvoller Rohstoff, Ware oder Währung
Ob auch im Falle von „Open Data“ eine Vergütung der Datennutzer durch die Datenurheber erfolgen sollte, betrachtet eine Mehrheit von 57 Prozent die anfallenden Mobilitätsdaten als gemeinsame Ressource und nicht als zu handelnde Ware. Eine Vergütung wird entsprechend verneint. Allerdings dominiert diese Sicht vor allem in den älteren Bevölkerungsschichten. Bei den unter 40-Jährigen ist eine knappe Mehrheit für die Bezahlung der Daten. Dies könne als Indiz dafür gewertet werden, dass Daten zunehmend als wertvoller „Rohstoff“ respektive Ware oder Währung verstanden werden könnten, resümieren die Verfasser der aktuellen Studie des Goslar Instituts zu „Big Data in der Mobilität“.
Foto: GOSLAR INSTITUT