Corona-Krise: Wo gibt es Unterstützung für Unternehmen?
27. März 2020Die deutsche Wirtschaft ist massiv durch die Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie betroffen. Der Staat hat reagiert und umfangreiche Hilfen während der Corona-Krise in Aussicht gestellt. Wir zeigen, wo es Hilfe gibt.
Das riesige Hilfspaket, mit dem die Bundesregierung den Unternehmen unter die Arme greifen will, wird über die einzelnen Länder vergeben. Die Sofortmaßnahmen können ungefähr ab dem 30.3.2020 beantragt werden. Das soll in der Regel unbürokratisch und schnell vonstatten gehen. Informationen zum Ablauf gibt es hier:
- Für Bayern:
- Für Hamburg
- Für Schleswig-Holstein
- Für Baden-Württemberg
- Für Berlin
- Für Brandenburg
- Für Bremen
- Für Hessen
- Für Mecklenburg-Vorpommern
- Für Niedersachsen
- Für Sachsen
- Für Nordrhein-Westfalen
- Für Saarland
- Für Rheinland-Pfalz
- Für Thüringen
- Für Sachsen-Anhalt
Kurzarbeitergeld, Kredite, Eltern: wo gibt es Unterstützung während der Corona-Krise?
Neben der Soforthilfe des Bundes gibt es auch die Möglichkeit, für seine Mitarbeiter auf Kurzarbeit zurückzugreifen. Informationen dazu gibt es hier.
Außerdem unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau kfw Unternehmen massiv mit schnell verfügbaren Krediten. Mehr Informationen dazu hier.
Eltern, die ihre Kinder während der Corona-Krise selbst betreuen müssen, sind nicht vollkommen auf sich allein gestellt. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich unterstützen zu lassen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Steuern: unterschiedliche Möglichkeiten
Betroffene Personen und Unternehmen haben die Möglichkeit in der Krise steuerliche Erleichterungen zu erhalten. Sind Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen, gewähren die Finanzbehörden bis Ende 2020 Stundungen von Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer. Auch können Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer angepasst werden. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird verzichtet. Dies betrifft die Einkommen- Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Außerdem gibt es vorübergehende Lockerungen bei der Anmeldung von Insolvenzen. Weitere Informationen dazu hier.