Datenschutz: Bremser in der Digitalisierung?
15. Oktober 2019Beim Thema Datenschutz sorgen sich die Bundesbürger sehr, dass ihre persönlichen Daten missbraucht werden. Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber fordert deshalb Digitalisierung auf Augenhöhe. Denn die Grundrechte müssen auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden.
Deutschland und Europa Vorreiter im Datenschutz
Auch wenn Deutschland und Europa im weltweiten Vergleich einen Vorsprung beim Datenschutz haben, schneiden sie sich aber aufgrund dessen von den Entwicklungspotenzialen bei Digitalisierung und KI ab? Der seit Jahresanfang als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit tätige Ulrich Kelber verneint dies eindeutig. Denn im Datenschutz sieht er auch eine Chance als Verkaufsargument für die hiesigen Unternehmen, da Privacy und IT Security mehr und mehr nachgefragt werden, auch im Ausland.
Dabei weist er darauf hin, dass in Deutschland und in der EU der Datenschutz auch Schutz von Grundrechten ist. Und die müssen seiner Ansicht nach auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden, weshalb die Digitalisierung auf Augenhöhe mit den Unternehmen stattzufinden habe. Soll heißen, bei datengetriebenen Geschäftsmodellen muss klar sein, welche Daten der Anbieter solcher Produkte oder Services bekommt, wofür er sie einsetzt, wann er diese Daten löscht und wie diese gegebenenfalls korrigiert werden können. „Was nicht geht, ist Daten zu sammeln, wozu der Bürger nie seine Einwilligung gegeben hat“, stellt Kelber fest.
Bürger muss einschätzen können, was mit seinen Daten passiert
Deshalb sieht er die richtigen rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Daten mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschaffen. Eine solche Rechtsgrundlage kann demnach die Einwilligung in die Preisgabe von Daten sein, vorausgesetzt diese erfolgt konkret, informiert und freiwillig. So müsse der Bürger einschätzen können, was mit seinen Daten passiert, so sein Fazit.
In diesem Sinne versteht er die Rolle des Datenschutzbeauftragten auch nicht als die eines Verhinderers von Fortschritt und Innovationen, sondern als die eines Gestalters, der deutlich macht, wie es geht, aber auch wie nicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn etwa Daten einfach abgegriffen und benutzt werden. Es gebe eben Geschäftsmodelle, die mit europäischen Werten nicht übereinstimmten und die deshalb verhindert werden müssten, erklärt der Bundesbeauftragte. In bestimmten Fällen hält er es deshalb für sinnvoller und auch innovativer, mit anonymisierten, pseudonymisierten, synthetisierten Daten zu arbeiten.
Unternehmen kennen sich nicht mit Datenschutz aus
Viele Unternehmen wissen gar nicht, welche Informationen und Daten überhaupt zu schützen sind. Daher ist es sinnvoll, zunächst eine Übersicht der zu schützenden Informationen anzufertigen sowie diese gemäß ihres Schutzbedarfes einer Schutzklasse zuzuordnen. Darauf aufbauend kann eine Risikobewertung durchgeführt werden, um bestehende Maßnahmen zu überprüfen oder neue festzulegen. „Jeder Betrieb hat mit mehr oder weniger schützenswerten Daten zu tun und sollte daher ein entsprechend umfassendes IT-Sicherheitskonzept haben“, erklärt Rainer Seidlitz, Geschäftsleiter TÜV SÜD Sec-IT.
„Hier ist vor allem die Geschäftsführung gefragt, denn es handelt sich um teils sensibles Unternehmenswissen, wofür ausreichend Ressourcen für die Absicherung bereitgestellt werden müssen.“
Rainer Seidlitz, Geschäftsleiter TÜV SÜD Sec-IT.
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