Gebrauchte E-Autos: Förderung ist möglich

Gebrauchte E-Autos: Förderung ist möglich

18. März 2021 0 Von Jürgen Rinn

Der DAT Report 2021 hat ergeben: während 38 Prozent der Neuwagenkäufer ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb (reines E-Auto, Plug-In-Hybrid, Hybrid oder Gasantrieb) kaufen würden, sind bei den Gebrauchtwagenkäufern nur 13 Prozent dazu bereit. Dabei ist inzwischen auch die Förderung von gebrauchten E-Fahrzeugen möglich.

Gebrauchte E-Autos – wer bekommt die Förderung?

Jetzt kann auch die Anschaffung eines gebrauchten E-Fahrzeugs gefördert werden. Denn Kauf und Leasing dieser Autos waren erst nachträglich auf Betreiben des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) in das Förderprogramm des Bundes aufgenommen worden. Somit können junge Gebrauchte, Vorführwagen des Handels oder junge ehemalige Mietwagen, für die noch keine staatliche Förderung beantragt wurde, gefördert werden. Damit hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ähnlich wie für die elektrifizierten Neuwagen auch für junge Elektro-Gebrauchtwagen die Möglichkeit geschaffen, finanzielle Förderungen zu beantragen. Allerdings sind hierfür einige Nachweise notwendig.

E-Fahrzeuge müssen spezifische Kriterien erfüllen

Dabei spielen etwa der ehemalige Neupreis, das Alter (Datum der Erstzulassung) und der Kilometerstand des Fahrzeugs eine wichtige Rolle. Außerdem muss das Fahrzeug in der offiziellen Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen (dazu gehören rein batteriebetriebene Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Wasserstofffahrzeuge unterschiedlichster Hersteller). Diese Liste wird vom BAFA regelmäßig aktualisiert (Infos unter www.dat.de/bafa).

Um einen bundesweit einheitlichen Prozess zu ermöglichen, wurde die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) als neutrale Dateninstanz der automobilen Wirtschaft damit beauftragt, die Bundesbehörde aktiv bei der Definition förderfähiger Gebrauchtfahrzeuge zu unterstützen. Dazu organisiert man diese Aufgabe mittels der als Expert-Partner in der Organisation zertifizierten Kfz-Sachverständigen.

Gutachten spielen große Rolle bei der Beantragung der Fördergelder

„Wir binden unsere Expert-Partner in den Prozess der BAFA-Anträge ein, weil diese sowohl über die IT-Systeme als auch die Erfahrung verfügen, die Parameter für die Förderfähigkeit gebrauchter Elektrofahrzeuge revisionssicher zu identifizieren. Man kann von der einseitigen Förderung einer Antriebstechnologie durch das Wirtschaftsministerium ja halten was man will, aber es sollte im Sinne von uns Steuerzahlern zumindest sichergestellt sein, dass tatsächlich auch nur Verbraucher mit förderfähigen Fahrzeugen in den Genuss der Prämie kommen. Die Expertise der bundesweit tätigen DAT-Sachverständigen spielt hierbei eine entscheidende Rolle,“ erklärt Jens Nietzschmann, DAT-Geschäftsführer.

Innovationsprämie soll Elektromobilität auch für gebrauchte E-Autos attraktiv machen

Wer also an einer Förderung interessiert ist, benötigt demnach für sein gebrauchtes E-Auto ein DAT-Gutachten. Darin sollen Rahmenparameter der Förderfähigkeit eines gebrauchten Elektrofahrzeuges revisionssicher festgehalten werden. Die notwendigen Parameter zur Förderfähigkeit eines Elektrofahrzeuges sind der aktuelle Kilometerstand, der ehemalige Listenneupreis, alle Serien- und Sonderausstattungsmerkmale sowie das Datum der Erstzulassung.

Bei den Ausstattungsmerkmalen wird zwischen so genannten mobilen und fest verbauten Sonderausstattungen unterschieden. Mobile Sonderausstattungen wie etwa ein Satz Winter- oder Sommerräder, ein Ladekabel oder sonstige, nicht fest verbaute Sonderausstattungen sowie immaterielle „Ausstattungen“ wie z.B. aufpreispflichtige Garantieverlängerungen sind gemäß Vorgaben des BAFA nicht Bestandteil des DAT- Gutachtens. Hierfür gelten separate Regelungen, die man den Ausführungsbestimmungen der Bundesbehörde entnehmen kann.

Foto: DAT

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