Fairer Wettbewerb durch Recht auf Reparatur

Fairer Wettbewerb durch Recht auf Reparatur

30. April 2024 0 Von Jürgen Rinn

Das Recht auf Reparatur wird schon seit vielen Jahren gefordert. Beim ZDK sieht man es als großen Fortschritt. Das europäische Parlament ist jetzt einen wichtigen Schritt gegangen.

Reparieren statt Wegwerfen lautet die Devise. So viele Produkte wie möglich sollen haltbarer und dafür reparierbar werden. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und die Müllmenge zu verringern. Das Recht auf Reparatur ist in aller Munde. Mit ihm soll erreicht werden, dass Produkte, die grundsätzlich noch genutzt werden können, nicht vorzeitig entsorgt und somit länger genutzt werden. Mit den Vorschriften soll ein neues Verbraucherrecht auf Reparatur eingeführt werden, das sowohl im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung als auch darüber hinaus gelten soll. Damit soll es leichter sowie kostengünstiger werden, Geräte reparieren zu lassen, statt sie einfach durch neue zu ersetzen. Das könnte dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Kosten sparen, die Kreislaufwirtschaft gefördert wird.

Das Europäische Parlament hat den Bericht zum Recht auf Reparatur angenommen

Das Europäische Parlament hat am 23. April 2024 den Bericht zum Recht auf Reparatur angenommen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt diese Entscheidung grundsätzlich. Dabei war es für den Verband wichtig, dass dem Kfz-Gewerbe kein verbindliches Reparaturformular auferlegt wurde, da dies zu einer erhöhten Bürokratiebelastung für die Betriebe geführt hätte, ohne den Kundinnen und Kunden einen Mehrwert zu bieten.

Recht auf Reparatur fördert fairen Wettbewerb und gilt als bedeutender Fortschritt

„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein bedeutender Fortschritt für die Verbraucher und die gesamte Automobilindustrie“, kommentiert Dr. Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des ZDK und merkt an: „Sie ebnet den Weg für mehr Transparenz und Fairness beim Zugang zu Reparaturinformationen und -tools, was sowohl den Verbrauchern als auch den Werkstätten zugutekommen wird.“

Besonders problematisch seien nach wie vor Softwarehindernisse, die den Zugang zu Fahrzeugdaten für Werkstätten erschweren. Diese Hürden behindern laut ZDK nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit besonders in kleineren Betrieben, sondern gefährden auch die Wahlfreiheit der Verbraucher und könnten innovative Lösungen für die Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen verhindern.

Nicht den Zugang zu Fahrzeugdaten für Werkstätten erschweren

Deshalb fordert der ZDK die Europäische Kommission dringend auf, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Problem anzugehen. Hierzu sei eine sektorspezifische Regelung zu Fahrzeugdaten unerlässlich, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten und die Interessen der Verbraucher zu schützen.

Foto: ProMotor/T.Volz

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