Karneval: das gibt es auch im Büro…

Karneval: das gibt es auch im Büro…

24. Februar 2020 0 Von Dr. Frauke Hewer

Am heutigen Rosenmontag geht in vielen Orten in Deutschland gar nichts. Wer in Köln einen Geschäftspartner anruft, wird ihn kaum erreichen. Aber nicht nur dort spielt der Karneval eine Rolle. Er schleicht sich vielerorts sogar in die Büros ein.

Das Onlineportal meinestadt.de hat 1.049 Teilnehmer gefragt, wie jeck es in Deutschlands Büros zugeht und wie weit der karnevalistische Ausnahmezustand gehen darf. So viel vorweg: Die Männer sind in der „fünften Jahreszeit“ fast doppelt so flirtfreudig wie die Frauen. Rund ein Viertel der Befragten feiert Fasching auch im Büro – und das mit voller Begeisterung. Bei der Party lassen es mehr als die Hälfte der Jecken so richtig krachen. Eine Minderheit dagegen hält sich lieber etwas zurück im Jobumfeld.

Im Karneval wird auch im Büro geflirtet

Egal ob Karneval, Fasching oder Fastnacht – wie stehen die Narren zu Flirten mit den Kollegen? 52,6 % sind der Ansicht, dass Flirten im Büro dazu gehört: Ein Viertel davon findet es völlig okay, traditionelle „Bützche“ (Küsschen) zu verteilen oder zu bekommen. Weitere 26,1 % geben sogar an, beim Flirten „so viel mitzunehmen, wie möglich ist“. Männer sind hier fast doppelt so aufgeschlossen wie Frauen. Jeder Zehnte hat über erstes Anbandeln im Büro sogar seinen jetzigen Partner oder die jetzige Partnerin kennengelernt. Doch das Thema ist kontrovers: 37,2 % sagen, dass Flirten einfach nicht ins Büro gehört. Die Frauen scheinen hierbei deutlich zurückhaltender, denn mehr als doppelt so viele Frauen wie Männer sind dieser Meinung.

Karnevalstage sind eigentlich normale Werktage

Zwar gibt es gerade im Rheinland viele Betriebe, die ihren Mitarbeitern gerne eine jecke Auszeit gönnen, laut Gesetz sind Weiberfastnacht, Rosenmontag sowie Karnevalsdienstag aber ganz normale Werktage. Auch in den Karnevals-Hochburgen haben damit selbst die eingefleischten Karnevalisten weder einen rechtlichen Anspruch auf Urlaub noch auf Feiern am Arbeitsplatz.

Ähnliche Regelungen gelten laut Arbeitsrecht für Verkleidungen und gerade auch beim Alkoholkonsum, der in vielen Unternehmen schlichtweg tabu ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich, geplante Feiern mit Vorgesetzten und Mitarbeitern zu besprechen und klare Regeln festzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Kostümierung? Ja gerne, aber bitte nicht zu freizügig! Luftschlangen und Konfetti werden nachher wieder weggeräumt.

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