Reparaturklausel: Verbände wollen Nachbesserung an Gesetzesentwurf

Reparaturklausel: Verbände wollen Nachbesserung an Gesetzesentwurf

20. November 2019 0 Von Jürgen Rinn

Freien Wettbewerb bei sichtbaren Kfz-Ersatzteilen fordert eine breite Verbändeallianz in Deutschland. So muss die Reparaturklausel im Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs nachgebessert werden, lautet eine gemeinsame Position von ADAC, BVF, GDV, GVA und vzbv zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.

Nachteile für Verbraucher?

In einer Stellungnahme wird begrüßt, dass mit dem Gesetzesentwurf von der europarechtlich garantierten Möglichkeit der Liberalisierung des Designrechts Gebrauch gemacht wird. Denn die bisherige Regelung zur Reparaturklausel ist nachteilig für Verbraucherinnen und Verbraucher, so das Fazit. So wird mit mehrfachen Preisvergleichen gezeigt, dass Karosserie-integrierte Ersatzteile in Deutschland bis zu 55 Prozent teurer sind als in Nachbarländern, in denen das Designrecht bereits liberalisiert wurde. Das machte bereits der GVA Preisvergleich aus 2017 deutlich. Zudem lag die Preissteigerung für sichtbare Ersatzteile in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich stärker über der allgemeinen Inflationsrate, weil es faktisch keinen Wettbewerb auf diesem Ersatzteilemarkt gibt. Doch der Gesetzentwurf würde in seiner jetzigen Form für Jahrzehnte ohne Wirkung bleiben und muss daher nachgebessert werden, so die Forderung der Verbändeallianz.

Bestandschutz für die Automobilindustrie konterkariert die Wirkung des Gesetzes

Nach der jetzigen Regelung zur Reparaturklausel im Gesetzesentwurf soll zum Stichtag für bereits registrierte oder beantragte Designrechte ein Bestandsschutz gelten, indem diese von der Marktliberalisierung ausgenommen bleiben. Der Bestandsschutz würde so noch bis zu 25 Jahre weiter gelten. Dies führt im Ergebnis jedoch dazu, dass die vom Gesetzgeber gewünschte Marktliberalisierung tatsächlich erst 2045 uneingeschränkt für den gesamten Fahrzeugbestand greifen würde.

Wettbewerb darf nicht schrittweise eingeführt werden

Bei einem Übergangszeitraum von bis zu 25 Jahren würden Verbraucherinnen und Verbraucher in zwei Klassen eingeteilt: Der Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher, die auch noch in den nächsten Jahren ihr heutiges Fahrzeug fahren, wäre gezwungen, die meist teureren sichtbaren Ersatzteile der Automobilhersteller zu erwerben. Oft handelt es sich bei den betroffenen Fahrzeugteilen um so genannte „Crash Parts“, die in Folge von Unfällen zu ersetzen sind. Der Schadenaufwand würde für Verbraucher dauerhaft hoch bleiben. Auch wer beispielsweise in 10 Jahren ein gebrauchtes Auto kauft, welches aber noch nach „altem“ Designrecht geschützt ist, müsste weiterhin auf die Monopolteile der Fahrzeughersteller zurückgreifen.

Ärmere Verbraucher benachteiligt

Betroffen davon wären insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher mit niedrigen Einkommen, die schon aus finanziellen Gründen auf einen Gebrauchtwagen angewiesen sind. Nur diejenigen, die sich ein neues Fahrzeug leisten können, dessen Design dem neuen liberalisierten Designrecht unterfällt, könnten von niedrigeren Preisen im Ersatzteilmarkt profitieren. Bis alle Verbraucher in Deutschland solche Fahrzeuge besitzen, wird es Jahrzehnte dauern. Denn hier gilt zu berücksichtigen, dass in den letzten Jahren in Deutschland pro Jahr rund 3 Mio. Pkw neu zugelassen wurden. Um diese erheblichen Nachteile zu mindern, sei es geboten, die vollständige Liberalisierung des Designrechts in einem möglichst engen Zeitraum zu erreichen.

Eine Anpassung des Bestandsschutzes auf acht bis maximal zehn Jahre wäre verfassungskonform, da Gründe des öffentlichen Interesses dies legitimieren. Zu diesem Ergebnis kommt der renommierte Experte für Eigentums- und Enteignungsrecht, Prof. Foroud Shirvani, von der Universität Bonn in seinem aktuellen Gutachten. Er hat die Möglichkeiten zur Änderung des Bestandsschutzes geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass es dysfunktional ist, wenn der Ersatzteilmarkt liberalisiert werden soll und die bestehende Designschutzrechte noch 25 Jahre fortbestehen können.

Autoreparaturen leisten einen Beitrag zu Klima- und Ressourcenschutz

Die Reparatur langlebiger Produkte, zu denen zweifellos Autos gehören, kann auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der hohe Energieaufwand bei der Produktion eines Pkw kann sich so über eine längere Nutzungsdauer amortisieren. Laut dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu)3 beläuft sich der CO2-Ausstoß bei der Produktion eines konventionellen Benzinfahrzeugs auf rund 6,7 Tonnen. Der ökologische Vorteil einer längeren Nutzung bekommt für viele Verbraucher jedoch nur dann Bedeutung, wenn gleichzeitig ein individueller ökonomischer Vorteil entsteht. Bei der Reparatur von Fahrzeugen, zum Beispiel nach Unfällen, können günstigere Fahrzeugteile die Kosten für die Wiederherstellung des Autos senken und die Nutzungsdauer insgesamt verlängern. Die Wahrscheinlichkeiten wirtschaftlicher Totalschäden nehmen so ab. Die Liberalisierung des Designrechts mit der Reparaturklausel bringt somit Vorteile für Umwelt und Verbraucher.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ACE

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