Verbände kritisieren Gesetzentwurf zum Designschutz

Verbände kritisieren Gesetzentwurf zum Designschutz

30. September 2019 1 Von Dr. Frauke Hewer

Sichtbare Ersatzteile sind seit vielen Jahren ein Zankapfel zwischen Fahrzeugherstellern und Produzenten alternativer Ersatzteile. Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, der den so genannten Designschutz verändern soll. Kritikpunkt daran: Auswirkungen soll das erst in 25 Jahren haben.

Konkret geht es dabei um das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Damit soll unter anderem eine Reparaturklausel in das Designrecht eingeführt werden. Das soll dazu führen, dass in die Karosserie integrierte Kfz-Ersatzteile in einem fairen Wettbewerb erhältlich sind und so die Verbraucher sparen können. Die Verbände ADAC, GDV, GVA und vzbv halten Änderungen an dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf für zwingend notwendig, damit sich für die Verbraucher tatsächlich etwas ändert.

Kein Wettbewerb beim Designschutz möglich

Designschutz soll bei Neufahrzeugen den Wettbewerb um das in der Gunst der Kunden attraktivste Äußere eines Fahrzeugs sichern und ist nach Ansicht der Verbände dort daher legitim und wichtig. In Deutschland haben Fahrzeughersteller darüber hinaus die Möglichkeit, Rechte an eingetragenen Designs ihrer Fahrzeuge auch im Ersatzteilbereich durchzusetzen – dann allerdings zum Nachteil von Wettbewerb und Verbrauchern.

Preise-für-Ersatzteile-steigen

Da die Form eines Ersatzteils durch das zu auszutauschende Teil vorgegeben ist, könne es dafür schließlich keine Designalternativen geben, heißt es in einer Pressemitteilung. Auf dem Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten werde damit vielmehr die ursprüngliche Intention des Designschutzes ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt: Denn anstatt Wettbewerb zu fördern, wird dem jeweiligen Fahrzeughersteller ein Monopol im Ersatzteilmarkt ermöglicht.

Sichtbare Ersatzteile erneut teurer

Die Auswirkungen dieses Monopols sind nicht nur ungewöhnlich hohe Gewinnmargen bei sichtbaren Ersatzteilen, sondern auch den Preissteigerungen sind keine Grenzen gesetzt. Pkw-Ersatzteile wie Rückleuchten, Motorhauben und Windschutzscheiben sind erneut deutlich teurer geworden: Wie eine Untersuchung der deutschen Versicherer zeigt, stiegen die Preise von August 2018 bis August 2019 im Schnitt um 4 Prozent. Seit 2013 stiegen die Kosten für Ersatzteile um fast 30 Prozent, während die Inflationsrate um knapp 9 Prozent stieg.

25 Jahre Designschutz

Leider wird der vorliegende Gesetzentwurf jedoch nach Ansicht der Verbände dem Anspruch, fairen Wettbewerb zu schaffen und Verbraucher zu entlasten, nicht gerecht. Nach derzeitigem Entwurf gelten bisher eingetragene Designschutzrechte bei sichtbaren Ersatzteilen für bis zu 25 Jahre fort, so dass der Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin gezwungen sein wird, die meist teureren sichtbaren Ersatzteile der Automobilhersteller zu kaufen. Erst im Jahr 2045 würde freier und fairer Wettbewerb im gesamten Markt für sichtbare Ersatzteile ermöglicht.

Der ADAC, der GDV, der GVA sowie der vzbv fordern jetzt die Politik dazu auf, den Gesetzentwurf nachzubessern, damit die Reparaturklausel möglichst zügig für den gesamten Fuhrpark gilt. Der im Gesetzentwurf enthaltene umfassende Bestandsschutz bereits eingetragener Desings sollte daher für Reparaturzwecke durch eine Stichtagsregelung auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum begrenzt werden. Nur das schaffe in absehbarer Zukunft Rechtssicherheit und ermöglicht zügig freien Wettbewerb zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Hier klicken und Beitrag bewerten